Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen

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Sofortkredite für Arbeitslose werden, trotz der Tatsache ohne Einkommen die Tilgung zu gefährden, vergeben. Es ist jedoch selbstverständlich, dass jeder Kreditgeber, gleich welcher Institution sicher sein möchte, sein verliehenes Geld auch zurück zu erhalten. Stehen Arbeitslose in einer unerwarteten Lebenssituation, die schnellstmöglich höhere Geldausgaben erfordert, sehen viele den einzigen Ausweg in einem Sofortkredit.

Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen und Voraussetzungen:

Ein Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen ist ein Kredit, der unverzüglich nach Einreichung des Kreditantrages bearbeitet werden muss und deren Zusage und Auszahlung innerhalb kürzester Zeit (24 Stunden bis 5 Tage) erfolgt. Es werden sämtliche Voraussetzungen und Alternativen zum Gehalt geprüft.
Eine der wichtigsten Voraussetzung ist sehr oft eine positive Schufa-Auskunft oder zumindest dürfen nur Einträge bis zu einem bestimmten Grad erfolgt sein. Bestehen Immobilien im Eigentum des Antragstellers, Wertpapiere oder Bausparverträge sowie Sparguthaben, können diese als Sicherheit für den Sofortkredit eingesetzt werden. Besitzt der Antragsteller eine Lebensversicherung, deren Wert mindestens in der Höhe des Betrages des angeforderten Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen liegt, kann diese an die Bank als Sicherheit abgetreten werden, womit der Sofortkredit bewilligt wird.

Liegen keine Sachwerte oder Finanzprodukte als Sicherheit für den Kreditgeber vor, werden oft Bürgschaften akzeptiert. Stehen dem Antragsteller keine Bürgen zur Verfügung oder wird die Bürgschaft in Zweifel der Legalität gezogen, steht diese Möglichkeit für den Antragsteller ebenfalls nicht zur Verfügung. Sehr viele Kreditvermittler oder Kreditbörsen sowie auch Banken vergeben nur einen Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen, wenn in dem Antrag ein berufstätiger Mitantragsteller, der über ein ausreichendes Einkommen verfügt, existiert.

Angebot für Sofortkredit für Arbeitslose durch berufstätige Mitantragsteller:

Kreditgeber für einen Sofortkredit für Arbeitslose fordern einen berufstätigen Mitantragsteller, der bereits in dem Kreditantrag angegeben wird und somit der Antrag auf einen Sofortkredit für Arbeitslose von zwei Personen gestellt wird. Der Mitantragsteller muss die Voraussetzungen eines unbefristeten und unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisses sowie eines sich daraus ergebenen regelmäßigen Einkommens erfüllen. Der Mitantragsteller wird ebenfalls als Kreditnehmer geprüft.

Ein Mitantragsteller ist kein Bürge, sondern ein weiterer Kreditnehmer des gleichen Antrages. Alle Kreditnehmer in dem Antrag haften im Falle der Zusage und Auszahlung des Darlehens gesamtschuldnerisch. Der Kreditgeber kann sich zum Zweck der Tilgung an jeden beteiligten Kreditnehmer wenden. Ein Mitantragsteller wird jedoch nur dann akzeptiert, wenn dieser ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse an dem Kredit vorweisen kann. Der Mitantragsteller ist ein Mitdarlehensnehmer. Der Mitdarlehensnehmer gilt als gleichberechtigter Partner über die Auszahlung und Verwendung des Darlehens (§§488 ff. BGB). Im Unterschied zu einem „Mitdarlehensnehmer“ bestehen für einen „Mithaftenden“ keine Ansprüche aus dem Darlehensvertrag, sondern er wird nur zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Die Haftungsgrundlage des Mitdarlehensnehmers setzt voraus, dass der Mithaftende einen eigenen Vorteil aus der Darlehensaufnahme erhält. Dies kann zum Beispiel die Tilgung eigener Verbindlichkeiten oder anderer Finanzierungen sein. Ist kein Vorteil für den Mitdarlehensnehmer erkennbar, wird davon ausgegangen, dass der Mithaftende kein Teil des Gegenseitigkeitsverhältnisses der vertraglichen Leistungen sein sollte. Die Formulierung des Kreditgebers wie „Mitantragsteller“ oder „Mitschuldner“, die eventuell einen Mitdarlehensnehmer vortäuschen soll, aber es sich letztlich um einen Mithaftenden handelt, ändert nichts an den Folgen der Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes nach § 138 I BGB.

Kann der Antragsteller die Voraussetzungen für einen Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen erfüllen und die teilweise sehr hohen Konditionen akzeptieren, bestehen gute Chancen für eine Zusage. Anbieter für einen Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen sind Kreditvermittler im Internet, Banken und auch ausländische Banken (Schweizer Banken), die zu dem keine Schufa-Auskunft benötigen. Dem Antragsteller für den Sofortkredit für Arbeitslose ohne Bürgen ist es zu empfehlen, vorher abzuwägen zwischen Notwendigkeit, Verantwortung gegenüber dem Mitantragsteller und der Fähigkeit einen Kredit zu tilgen.

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